Verordnungsweg und Leistung der Krankenkasse:
Nach Verordnung der logopädischen Behandlung durch den Kinderarzt, HNO-Arzt, Kieferorthopäden, Neurologen oder Hausarzt übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Kosten.
Bei Erwachsenen, die nicht von der Zuzahlung befreit sind, wird eine Zuzahlung von 10% des Rechnungsbetrages und 10€ Rezeptgebühr verlangt.
Der verordnende Arzt wird in regelmäßigen Abständen über den Therapieverlauf, Therapieprognose und Therapieabschluss durch meine logopädischen Berichte informiert. |